Die aktuellen Gesetze zur Beschriftung eines Hundefutters erlauben den Herstellern nämlich - zum Leid des Verbrauchers- so einiges zu verschweigen und das ganz
legal! Auf den Dosen und Tüten für unsere besten Freunde auf vier Pfoten regiert die sogenannte 4% Klausel. Diese schreibt lediglich vor, dass die im Menü-Namen genannte Fleischsorte zu
minimal 4% enthalten sein muss. Dies bedeutet, dass zum Beispiel ein Futter mit dem Namen »saftige Happen vom Wild« nur 4% Wildfleisch enthalten muss- und zum Rest aus Schweinefleisch bestehen
DARF.
So ist es im letztendlich legal, dass sich ein teures Hundefutter auf der Vorderseite mit klangvollen Fleischsorten schmückt, obwohl zum größten Teil nur günstiges
Schweinefleisch enthalten ist, was jedoch nirgends auf dem Etikett- weder vorne noch hinten auftaucht. Schwein gehabt- oder eine Schweinerei, die ganz bewusst den Verbraucher täuschen
darf?
Die sehr lockeren Gesetzes-Vorschriften betreffen jedoch nicht nur die tierischen Bestandteile, die ohne Angaben auf dem Etikett im Produkt auftauchen, sondern auch
andere unschöne Zutaten, wie zum Beispiel Konservierungsstoffe. Die können nämlich im Menü enthalten sein, ohne dass diese auf dem Etikett genannt werden müssen. Um das zu ermöglichen, geht der
Hersteller einen legalen, bequemen und sehr erbraucherunfreundlichen Weg: Er erwirbt Rohstoffe, die bereits konserviert sind und verwendet diese für sein Produkt. Laut Gesetz
ist es ihm nun gestattet sein Menü als »frei von Konservierungsstoffen« zu bezeichnen. Und das aus dem einfachen Grund, weil er selber diese Konservierungsstoffe nicht angewendet hat
- und wer würde bei so logischer Argumentation schon an Verbrauchertäuschung denken?
Die schwammigen Deklarationsgesetze für Hundefutter bieten den Herstellern somit ganz legal eine Grauzone, die gerne und großzügig ausgenutzt wird. Quasi eine
»Spielwiese für Etikettenmärchen«.
Im gerade erst in diesem Jahr veröffentlichten Test der Stiftung Warentest wurden sogar Produkte entlarvt, die Fleischsorten enthielten, die gar nicht erst als Zutat
genannt wurden. Grund hierfür ist die sogenannte geschlossene Deklaration, die gerne für Hundefutter angewandt wird.
Grundsätzlich wird bei Futtermitteln zwischen offener und geschlossener Deklaration unterschieden. Eine offene Deklaration ist im Heimtier-Futtermittelbereich zum
„Schutz der Rezepturen“ und vor Nachahmung dieser jedoch nicht üblich. Offen heißt nämlich nicht nur, dass jede Zutat angegeben werden muss, sondern auch ihre enthaltene Menge in Prozent. Die
offene Deklaration wird deswegen fast ausschließlich im Nutztierbereich für Rinder- und Schweinefutter angewendet.
Üblich bei Hundefuttern ist die sogenannte Geschlossene Deklaration bei der die Zusammensetzung nach Futtermittelgruppen laut §13 Anlage 2b der
Futtermittelverordnung aufgeschlüsselt wird.
Laut dieser Verordnung ist generell eine Kennzeichnung als Fleisch, Fisch oder Milch nicht erlaubt. Es gibt unabhängig von der Qualität der Rohstoffe nur die
übergreifenden Gruppenbezeichnungen: Fleisch und tierische Nebenerzeugnisse, Milch und Molkereierzeugnisse sowie Fisch und Fischereinebenerzeugnisse. Für den Verbraucher ist dies natürlich
nicht transparent, weswegen er bewusst in die Irre geführt werden kann. Denkt er, dass er seinem Liebling feines Kalbsfilet in den Napf füllt, sind es doch nur die Überbleibsel aus der
Schweineschlachtung und es wird sich über folgende Unverträglichkeiten und Allergien gewundert.
Leider sind die Komponentenbezeichnungen der geschlossenen Deklaration selbst für Fachleute nicht besonders transparent. Was verbirgt sich eigentlich hinter dem
kryptischen Sammelbegriff „Fleisch und tierische Nebenerzeugnisse“. Der Verbraucher in Deutschland kann dank der locker-luftigen Gesetze für Hundefutter-Etiketten nicht erkennen, woher das Eiweiß
in den Produkten stammt (Muskelfleisch, Tiermehl oder Soja). Auf den Verpackungen ist in der Regel lediglich aufgedruckt „Fleisch und tierische Nebenerzeugnisse“ oder »pflanzliche
Nebenerzeugnisse«
Auf vielen Hundefuttern-Etiketten, auch bei Sorten im Test, liest der Verbraucher beispielhaft folgende Bezeichnung: »Fleisch- und tierische
Nebenprodukte (Lamm mind. 4%)«
Toll, denkt sich der Hundebesitzer: Hier habe ich wenigstens 4% Lammfleisch im Menü! Doch weit gefehlt: Diese Inhaltsangabe besagt lediglich, dass von den 100% im
Menü 4% vom Lamm kommen. Das kann zwar Lammfleisch sein, aber ebenso gut Lammdärme, Lammohren oder Lammmuskelgewebe. Nebenerzeugnisse können nämlich beinahe alles sein: Kadaver von Nutztieren
einschließlich Klauen/Hufen, Federn, Hörner, Fette, Wolle, Hormone, Blut, Drüsensekrete, Hormone aus Fruchtblasen, Tiermehle, Knochen etc. Auch Blut, Därme und sogar Urin fallen unter die
Bezeichnung Nebenprodukte.
Über die Herkunft, sprich die Fleischsorte, der übrigen 96% der Zutaten muss auch nicht zwingend eine Angabe gemacht werden, da sie nicht als Geschmackskomponente im
Menü-Namen auftauchen. Das gute Futter heißt schließlich „Feines vom Lamm“ und wer würde da schon an etwas anderes denken? Das hinter dem Begriff »tierische Nebenerzeugnisse« in fast allen
Fällen, das sogenannte K3 Material steckt, ahnt keiner der gutgläubigen Hundehalter. K3 Material bezeichnet Abfallprodukte des Schlachthofes und ist Material, das nicht mehr für den menschlichen
Verzehr geeignet ist. Der Schlachtabfall dient in vielen Futtern jedoch als billige Proteinquelle, die ganz legal in den Hundenapf wandern darf.
Rohprotein kann zudem nicht nur aus tierischen Quellen sondern auch aus pflanzlichen Komponenten stammen. So kann ein Futter 5 % Fleisch enthalten, obwohl auf dem
Etikett 25 % Rohprotein angegeben sind. Hier wird also klar: das restliche Eiweiß stammt aus pflanzlichen Anteilen. Pflanzliche Eiweiße liegen dem Hund aber sprichwörtlich schwer im Magen,
da er sie nur bis ca. 35% aufspalten kann. Bei tierischen Eiweißen dagegen verwertet er bis zu 90%. Ein gewaltiger Unterschied für den Nährwert eines Futters! Ein Beispiel für eine offene und
verbraucherfreundliche Deklaration ist der Hundefutterhersteller Terra Canis, der alle verwendeten Zutaten mit klarer Bezeichnung auf seinem Etikett angibt.